Von der Regalinspektion bis zur Reparatur!

Welche Informationen sind wichtig? ELVEDI als Mitglied im „Verband der Lagertechnik“ beantwortet für seine Kunden, die wesentlichen Punkte.

Ihre Sicherheit im Lager ist uns wichtig!

Einen Überblick über den gesamten Bereich der Regalinspektionen, die geltenden Normen, die Pflichten des Betreibers von Regalanlagen, die Maßnahmen, bis hin zur Reparatur des Regals, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Jährliche Inspektionspflicht für Regale nach DIN EN 15635

Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie müssen gemäß § 10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert werden. Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.
Die europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regale durch eine fachkundige Person. ELVEDI hat vom Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtung ausgebildete „verbandsgeprüfte Regalinspekteure“, die Regalsysteme jährlich auf ihre Sicherheit kontrollieren können.

Tragfähigkeit der Regale

Im Zeitalter der Digitalisierung berechnen komplexe Computerprogramme die Struktur professioneller Regale zur optimalen Ausnutzung der Lagerflächen. Eines der effektivsten Mittel zur Materialeinsparung ist die Reduzierung der Blechdicken der Regale, d. h. dünnwandige Bleche werden optimiert profiliert. Bereits geringfügige Beschädigungen können die Tragfähigkeit der Regale verringern. Instabile Regalsysteme stellen eine außerordentliche Gefahr für Menschen, Maschinen sowie die gelagerten Produkte dar.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin, sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln.  
Umfang sowie der Ablauf der Inspektionen von Regalen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 beschrieben. Die Norm ist seit 2009 gültig und im Beuth-Verlag erschienen.
https://www.beuth.de/de/norm/din-en-15635/109225053

Verantwortung für den Arbeitsschutz

Laut Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Regale müssen mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person inspiziert werden.

Einheitliche europäische Inspektionspflicht

Bereits seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regelung der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung:

„[...] Mängel an Lagereinrichtungen, durch die Versicherte gefährdet werden können, [...] unverzüglich und sachgerecht [zu beheben].“

In der alten Version, der ZH 1/428 sowie in der neuen Ausgabe der BGR 234 wurde nicht spezifiziert, wann ein Mangel vorhanden ist.
Auf europäischer Ebene entstand die Norm DIN EN 15635.

Die Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale – systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Wenn vom Regalhersteller aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der Norm DIN EN 15635 einzuhalten:

  • Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
  • Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahrens

Verbandsgeprüfte Regalinspekteure

Für eine qualifizierte Inspektion ist hohe Fachkompetenz erforderlich. Verbandsgeprüfte Regalinspekteure verfügen über die erforderliche Fachkenntniss.

Einblicke in die statische Regalberechnung

Die Jahresinspektion von Regalen muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Kontrolleur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten, wie z. B . DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629, DIN EN 15635, DIN EN 15878, kennt. Darüber hinaus ist spezielles Know-how über das konkrete Regal erforderlich. Für eine qualifizierte Inspektion ist es zwingend erforderlich, dass der Inspekteur Zugang zu der statischen Regalberechnung hat. Der Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen hat mit den vertretenen Verbandsmitgliedern eine Checkliste entwickelt, um eine optimale Lagerinspektion zu gewährleisten.

Mehrtägige Schulungen

Im renommierten und europaweit anerkannten ISIB Prüfinstitut Dr. Möll in Darmstadt werden die Regalinspekteure mehrtägig geschult. Dabei wird ihnen das erforderliche Wissen durch ein kompetentes Trainerteam praxisnah vermittelt. Nach erfolgter Schulung absolvieren die Teilnehmer eine Abschlussprüfung und erwerben damit den Titel „Verbandsgeprüfter Regalinspekteur“. Sie erhalten eine Urkunde sowie einen offiziellen Ausweis.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für Lagereinrichtungen/Regale

Systematische Inspektionen erhöhen die Sicherheit und schaffen Einsparpotentiale

Prüfpflichtige Regalsysteme:


  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen


Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führt der Regalinspekteur Sichtkontrollen durch und inspiziert u. a., ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Die Inspektion wird anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert.
Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden können viele folgenschwere Unfälle vermieden, sowie Reparaturkosten meist gering gehalten werden. Da eine eingehende Analyse der Schäden häufig die Ursachen offen legt, können anschließend präventive Maßnahmen eingeleitet werden. Beispiele aus anderen europäischen Ländern, wie Großbritannien oder den Niederlanden, in denen derartige Inspektionen schon seit vielen Jahren durchgeführt werden, zeigen, dass die Sicherheit gesteigert und gleichzeitig Reparaturkosten eingespart werden können.


Maßnahmen bei festgestellten Schäden

Die Regalinspektion hat stattgefunden. Wurden Schäden an Ihren Regalsystemen festgestellt? Nun müssen Maßnahmen getroffen werden um die Schäden zu beheben. Was genau zu tun ist und ob eine Reparatur erforderlich ist, hängt von der Gefahrenstufen – Klassifizierung im Inspektionsprotokoll ab. Die DIN EN 15635 legt fest, welche Maßnahmen bei welchen Gefahrenstufen durchzuführen sind:

Gefahrenstufe I
Erfordert nur eine Überwachung der Schadenstelle.
Der Schaden bewirkt keine Verminderung der auf dem Typenschild angegebenen Tragfähigkeit. Die Bauteile sind zu kennzeichnen und bei der Nächsten Inspektion zu prüfen.

Gefahrenstufe II
Gefährliche Beschädigung die weitere Maßnahmen erfordert.
Der Schaden am Bauteil muss behoben werden. Ein sofortiges Handeln ist jedoch nicht erforderlich. Wurde ein beschädigtes Bauteil entlastet, muss erst die Reparatur durchgeführt sein, bevor es wieder belastet wird.

Gefahrenstufe III
Gefährliche Beschädigung – sofortige Maßnahmen erforderlich.
Bei dieser Einstufung handelt es sich um Beschädigungen die die Traglasten der Bauteile erheblich beeinträchtigen. Daher ist es dringend erforderlich, die betroffenen Bauteile zu reparieren und auszutauschen.


Wie erfolgt die Reparatur?

Die DIN 15635 besagt:
: „[...] .. Beschädigte Bauteile sollten nicht repariert sondern komplett ausgetauscht werden. : [...]“

und weiter heißt es unter Kapitel 9.7.1:
: „[...] . Reparaturen an beschädigten Bauteilen sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind vom Lieferanten der Einrichtung genehmigt worden: [...]“


Die Regalstütze ist das wichtigste Bauteil!

Duch ausbeulen oder ähnliches wird die Beschädigung meist noch schlimmer. Ein beschädigter Regalständer muss ausgetauscht werden.

Beschädigte Traversen müssen ebenfalls immer ausgetauscht werden.

Reparaturen, die nicht mit dem Hersteller abgesprochen sind, können lebensgefährlich sein!



Fazit:

Nur die Verwendung von Originalteilen vermeidet Risiken der Regalreparatur und sichert die handelnden Personen ab. Stetige Schulungen der Bediener und ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Lagersystem beugen einem Schaden vor und ersparen die vermeintliche Reparatur.




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